Sicherheitshinweise

Rotierende Gelenkwellen stellen eine Gefahr dar!
Vom Anwender oder Betreiber sind die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten
und geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, z. B. Fangbügel, Abdeckungen u. ä.
EG-Maschinenrichtlinie beachten!
Bei Arbeiten an Gelenkwellen muss sich der Antrieb in Ruhestellung befinden. Einbau,
Ausbau, Reparatur und Wartung dürfen nur von Fachpersonal ausgeführt werden.
Beim Ein- und Ausbau sowie Transport von Doppelgelenkwellen ist auf abkippende
Mitnehmerteile zu achten.
Verletzungsgefahr!